Rechtlicher Ärger um StudiVZ

19. Februar 2008 | Von Rooster3 | Kategorie: Business

[inspic=923,left,,thumb]Die Betreiber des sozialen Netzwerks StudiVZ wurden von der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen rechtswidrigem Umgang mit persönlichen Informationen abgemahnt.

Die Networkingplattform lässt eine umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit nur einem einzigen Klick bestätigen, dabei geht nicht hervor, wie diese Informationen erhoben und verwendet werden. So bestätigen die User mit einem einzelnen Klick, dass Nutzungsprofile über ihr Verhalten auf der Plattform erstellt und zur Platzierung zielgerichteter Werbung herangezogen werden.

Unlängst leitete StudiVZ selbst rechtliche Schritte ein, und zwar gegen das Erstsemestrigen-Portal “ErstiVZ” – nach Ansicht der StuvdiVZ-Betreiber wird das VZ-Kürzel eindeutig mit ihrer Website in Verbindung gebracht, während Rechtsexperten berechtigte Zweifel hegen, dass das Kürzel “VZ” urheberrechtlich geschützt werden kann, da der der Abkürzung zugrunde liegende Begriff “Verzeichnis” zu allgemein sei. “ErstiVZ” wird von Studierenden betrieben, die nach eigenen Aussagen keine kommerziellen Absichten verfolgen, sondern Studienanfängern vielmehr den Einstieg ins Unileben erleichtern wollen. StudiVZ hatte die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie 2080,50 Euro verlangt – aufgrund des Kostenrisikos stimmte ErstiVZ einer außergerichtlichen Einigung zu.

www.spiegel.de

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